Rechtsprechung

Zur Fuckparade gab es einige gerichtliche Auseinandersetzungen mit der Versammlungsbehörde Berlin. Sie fanden in juristischen Kreisen einige Beachtung, weil durch sie der Versammlungsbegriff nicht so eng definiert wurde, wie es die Versammlungsbehörde gerne gehabt hätte. Somit müssen auch moderne und kreative Formen von Demonstrationen zugelassen werden – ein bedeutender Erfolg für die Demonstrationsfreiheit!

Zuletzt stellte das Bundesverwaltungsgericht am 16. Mai 2007 höchstrichterlich fest, daß die Fuckparade 2001 offenkundig keine Spaßveranstaltung und auch in der geplanten Form ohne Redebeiträge eine Demonstration im Sinne des Versammlungsrechts gewesen wäre.

2007

2006

2004

2003

2001