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Versammlungsbehörde signalisiert Ablehnung

Der Leiter der Versammlungsbehörde Berlin, Herr Hass, hat heute telefonisch angekündigt, die Fuckparade 2002 nicht als Demonstration anzuerkennen.

Wir werden nun wie im vergangenen Jahr die schriftliche Ablehnung abwarten und für den 13. Juli eine neue Demonstration ohne Musik anmelden. Diese Demonstration soll gegen 15 Uhr am Bunker in der Reinhardtstraße in Berlin-Mitte starten und zum Roten Rathaus am Alexanderplatz ziehen. Während der Demonstration wird es Rede- und Rap-Beiträge zur Stadtentwicklungs- und Clubpolitik geben.

Streitpunkt beim Demonstrationsstatus der Fuckparade bleibt damit die Musik. Während die Versammlungsbehörde die Auffassung vertritt, daß Musik grundsätzlich mit Spaß verbunden ist und immer unterhaltenden Charakter hat, sehen wir die Soundsysteme als Ausdrucksmittel unserer Kultur und Meinungskundgabe. Niemand käme ernsthaft auf die Idee, bei einer Fahrraddemo für mehr Radwege die Fahrräder wegzunehmen.

Uneinigkeit herrscht ebenfalls über die Außenwirkung einer Demonstration. Für die Versammlungsbehörde zählen nur die Protestelemente, die optisch und akustisch auf einen zufällig vorbeikommenden Passanten einwirken, der ansonsten keinen blassen Schimmer hat. Wir halten die Gesamtwirkung aller Elemente, von der Demo-Zeitung über Öffentlichkeitsarbeit bis hin zu Musik, Transparenten und Flugblättern, für untrennbar. Es ist essentiell, daß der Außenstehende nicht nur isoliert Reize wahrnimmt, sondern sie im Kontext beurteilen kann – mündig ist!

Hintergrund

Die Fuckparade (in einem Wort geschrieben) gibt es seit 1997, damals noch unter dem Namen „Hateparade“. Sie hat ihre Wurzeln in der Clubkultur und tritt seitdem u.a. für eine veränderte Politik in der Stadtentwicklung und im Umgang mit (sub-) kulturellen Minderheiten ein. Auf der Fuckparade waren auch vielfältige Gruppen und Projekte elektronischer Musik vertreten, von Hardcore bis House, aber auch Punk-Bands.

Letztes Jahr kam das Oberverwaltungsgericht Berlin – entgegen der Ansicht des Verwaltungsgerichts Berlin – in Eilverfahren zu dem Schluß, daß die Fuckparade wie die Love Parade keine Demonstration sei (aber aus unterschiedlichen Gründen), das Bundesverfassungsgericht hatte im Eilverfahren keine Einwände gegen diese Auffassung. Seit August 2001 sind zwei Hauptverfahren (Fortsetzungsfeststellungsklagen) über den Demonstrationsstatus und das Verbot von Radios auf der Fuckparade beim Verwaltungsgericht Berlin anhängig, um diese Dinge endgültig mit der gebotenen Sorgfalt rechtlich zu klären. Verhandlungstermine wurden noch nicht festgelegt, der Weg durch die Instanzen kann aber Jahre dauern.

Anders als für die Love Parade steht für uns die politische Artikulation und Wahrnehmung unserer Demonstrationsfreiheit im Vordergrund, darum kommt eine Durchführung als „Straßenfest“ (mit einer Sondernutzungsgenehmigung) nicht in Betracht.

Mehr Informationen gibt es auf der Website unter www.fuckparade.org oder auch in der gemeinsamen Demo-Zeitung mit der am 22. Juni stattfindenden street re.public Nachttanzdemo Frankfurt.

Kontakt

Martin Kliehm (DJ Trauma XP)
berlin@fuckparade.org, www.fuckparade.org